BTHG Landesrahmenvertrag

  • Zum 1. Januar 2020 ist der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX in Kraft getreten.

BTHG Reformstufe 3

  • Einführung SGB IX, Teil 2 (Eingliederungshilferecht)
  • Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen.
  • Zweite Stufe bei Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensheranziehung: Der Vermögensfreibetrag steigt auf rund 50.000 Euro. Partnereinkommen und -vermögen wird nicht mehr herangezogen.

BTHG Reformstufe 2

  • Einführung SGB IX, Teil 1 (Verfahrensrecht) und 3 (Schwerbehindertenrecht).
  • Vorgezogene Verbesserungen im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und im Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe (im SGB XII).

BTHG Reformstufe 1

  • Änderungen im Schwerbehindertenrecht.
  • Erste Stufe bei Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensheranziehung, insbesondere durch die Erhöhung des Einkommensfreibetrags um bis zu 260 Euro monatlich und des Vermögensfreibetrags um 25.000 Euro.
  • Verdoppelung des Arbeitsförderungsgeldes von 26 Euro auf 52 Euro monatlich.
  • Erhöhung des Schonvermögens für Bezieher von SGB XII-Leistungen von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro.
m