BTHG Reformstufe 1

  • Änderungen im Schwerbehindertenrecht.
  • Erste Stufe bei Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensheranziehung, insbesondere durch die Erhöhung des Einkommensfreibetrags um bis zu 260 Euro monatlich und des Vermögensfreibetrags um 25.000 Euro.
  • Verdoppelung des Arbeitsförderungsgeldes von 26 Euro auf 52 Euro monatlich.
  • Erhöhung des Schonvermögens für Bezieher von SGB XII-Leistungen von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro.
m